Mit Motivtorten selbständig machen – Was ist zu beachten?

by Sylvie

Torten verkaufen LoveSelbständig mit Motivtorten: Vom spaßigen Hobby zum spaßigen Nebenverdienst!

Mit Motivtorten selbständig machen, das ist ein Gedanke mit dem viele, die sich etwas länger und intensiver mit dem Thema Motivtorten und Tortendesign beschäftigen, irgendwann liebäugeln.

Da kommt zum Beispiel die Idee auf, ob man die tollen Torten, die man macht, nicht auch verkaufen könnte. Freunde und Bekannte sind immer so begeistert und sagen: „Mensch, die Torten sind so toll. Die musst du verkaufen!“

Außerdem stellt man, wenn man Motivtorten macht und verschenkt, schnell fest, dass auf einmal Freunde von Freunden von Freunden ankommen und eine Torte haben wollen. Zu Anfang freut man sich noch über jede Gelegenheit, wo man eine Torte machen „darf“. Aber relativ schnell wird einem klar, dass das auf Dauer ganz schön viel Zeit kostet und noch dazu nicht gerade wenig an Materialkosten anfällt… Also: Einfach die Motivtorten privat verkaufen?

Vielleicht kommt man auch auf die Idee, einen Shop zu eröffnen, selber Kurse anzubieten oder ein Café zu eröffnen. Aus seiner süßen Leidenschaft eine vernünftig bezahlte Nebentätigkeit oder gleich einen Beruf zu machen, das ist natürlich eine verlockende Idee. Aber Achtung: Nicht einfach naiv loslegen, denn in Deutschland gibt es rechtlich so einiges zu beachten – und Unwissenheit schützt hier nicht vor Strafe!

Torten verkaufen - Paragrafen

Beim Torten verkaufen gibt es allerdings einiges zu beachten…

Sobald Geld fließt, wird es nämlich kompliziert. Mit dem Fiskus ist nicht zu spaßen und mit der Handwerkskammer auch nicht. Auch gibt es strenge Auflagen an die Räumlichkeiten und die Hygiene, wenn mit Lebensmitteln gearbeitet wird. Durch die ganze Rechtslage in Deutschland durchzusteigen, ist echt nicht ohne – das weiß ich aus eigener Erfahrung.

Wie die Gesetzeslage aktuell aussieht, was man auf alle Fälle beachten sollte und wo die größten Fallstricke lauern, das möchte ich in diesem Artikel darstellen. Hier gebe ich Dir einen ersten klaren Überblick, welche Fragen und Anforderungen bei einer Selbständigkeit im Motivtortenbusiness auf Dich zukommen. Ich habe mich selbst durch all diese Thematiken mühsam durchgekämpft und hoffe, dass ich mit meinen Tipps anderen den steinigen Weg, den ich gehen musste, ersparen kann.

Die ganze Thematik ist sehr komplex und es werden hier viele falsche Schlüsse gezogen. Und selbst wenn man alles richtig macht, alle Auflagen erfüllt, sich an Recht und Gesetz hält, ordnungsgemäß beim Finanzamt gemeldet ist, Buch führt und seine Steuern zahlt – dann heißt das noch lange nicht, das man in Ruhe und Frieden seiner Arbeit nachgehen kann, wie man an meinem „Fall“ deutlich sehen kann…(Warum Tortendesigner in Deutschland vor Gericht landen – keine Sorge ich bekam einen Freispruch, allerdings nicht zu verwechseln mit einem Freifahrtschein, deshalb ja auch hier dieser Artikel über die ganzen Vorschriften…)

Selbständig mit Motivtorten – Mögliche Geschäftsmodelle

Als erstes mal ist es sinnvoll, sich darüber klar zu werden, was man überhaupt will. Denn je nach Geschäftsmodell hast Du Dich mit ganz unterschiedlichen Fragen auseinander zu setzen. Möchtest Du…
… Torten selber backen, dekorieren und verkaufen?
… vom Konditor gekaufte Torten gestalten und verkaufen?
… ausschließlich Dekorationen, wie Topper und/oder Aufleger verkaufen?
… ein Café eröffnen?
… Kurse zum Motivtorten gestalten geben?
… einen Shop eröffnen? Online oder als Ladengschäft?

Manche Fragen und zu beachtenden Themen sind für alle diese Ideen relevant. Andere betreffen speziell einzelne Geschäftsmodelle. Lass uns das im Detail anschauen.

Welche Fragen/Themen gibt es überhaupt zu beachten?

Im Grunde hast Du Dich beim selbständig machen mit Motivtorten immer mit drei großen Themenbereichen auseinander zu setzen:

  1. Der Fiskus: Sobald Du irgendetwas „für Geld machst“ bzw. machen willst, hast Du zwangsläufig mit dem für Dich zuständigen Finanzamt zu tun. Das beginnt mit der Anmeldung und geht über die Steuererklärung bis zum eigentlichen Steuern zahlen. Je nach Geschäftsmodell kommt dann noch die weitreichende Entscheidung dazu, ob Du gewerblich oder freiberuflich an den Start gehen möchtest.
  2. Hygiene und Räumlichkeiten: Fast alle Geschäftstätigkeiten im Tortenbereich haben mit Lebensmitteln zu tun. Die Lebensmittelaufsicht gibt klare Hygienestandards vor, unter welchen Bedingungen gewerblich mit Essbarem hantiert werden darf. Und wenn Du eine Backstube hast, muss diese die gewerblichen Richtlinien erfüllen.
  3. Die Handwerkskammer: Manche Arten von Motivtortenbusiness fallen unter den Meisterzwang, das heißt Du musst Konditormeister sein, um sie offiziell ausüben zu dürfen!

Dazu kommen dann noch ein paar „kleinere“ Thematiken wie zum Beispiel eine vernünftige Kalkulation im voraus, ob sich Dein Geschäftsmodell rechnen kann und Fragen zu sinnvollen Versicherungen. Alles kann ich in so einem Blogartikel nicht abdecken, aber zu den drei grundsätzlichen Bereichen gebe ich Dir im folgenden einen übersichtlichen Einstieg.

Thema 1: Fiskus

Wenn Du in Deutschland Geld für Deine Leistungen oder Produkte nimmst, musst Du offiziell eine ordentliche Rechnung dafür stellen und Deine Einnahmen versteuern. Sonst gilt es als Schwarzarbeit bzw. Steuerhinterziehung (und spätestens seit dem Fall von Ulli Hoeneß wissen wir ja, wohin das am Ende führen kann! ;-)

Also, egal womit Du Dich selbständig machst: Du musst auf jeden Fall die Tätigkeit beim Finanzamt anmelden, die Belege und Rechnungen verwahren, möglicherweise Buch führen nach bestimmten Regeln, definitiv eine ordnungsgemäße Steuererklärung abgeben und natürlich Steuern zahlen. Auch wenn es nervt, daran führt kein Weg vorbei. Sogar wenn Deine Steuererklärung ergibt, dass Du so wenig verdient hast, dass keine Steuern fällig werden, muss das ganze Prozedere sein. Sonst provozierst Du mindestens eine Steuerprüfung und das ist kein Spaß…

Damit Du Rechnungen stellen kannst, musst Du Dich als erstes mal beim Finanzamt anmelden. Dafür brauchst Du nämlich eine Steuernummer von denen. Beim Ausfüllen der Formulare zum Anmelden Deiner Tätigkeit kommen schon die ersten komplizierten Fragen und Entscheidungen auf Dich zu.

Die wohl folgenreichste Entscheidung, die Du gleich zu Anfang treffen musst, ist die nach Gewerbe oder freiberuflich. Wenn Du einen Shop oder ein Café eröffnen willst oder wenn Du Torten backen und verkaufen willst, hast du da keine große Wahl: Du bist auf jeden Fall gewerblich unterwegs. Bei den anderen Geschäftsmodellen hast Du unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, Dich als Freiberufler anzumelden.

Diese Entscheidung zieht diverse Folgen nach sich, zum Beispiel für die Buchhaltung und die Höhe der Steuern. Außerdem gibt es gewerbliche Tätigkeiten (Café, Ladengeschäft), für die Du neben der Meldung beim Finanzamt auch noch beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden (bzw. einen Gewerbeschein beantragen) musst. Von daher solltest Du Dich hier unbedingt genau kundig machen, bevor Du Dich festlegst!

Noch eine Anmerkung: Noch mal speziell wichtig ist die Entscheidung „gewerblich oder freiberuflich“ beim Gestalten und Verkaufen von Torten, die Du vom Konditor backen lässt und dann selbst dekorierst: Denn hier entscheidet die Abgrenzung, ob künstlerische (=freiberufliche) oder handwerkliche (=gewerbliche) Tätigkeit über eine eventuelle Meisterpflicht. Mehr dazu in Thema 3: Handwerkskammer.

Dann muss bei der Anmeldung beim Finanzamt noch die Entscheidung getroffen werden, ob man sich als Kleinunternehmer anmeldet oder nicht. Die Kleinunternehmerregelung hat mit der Umsatzsteuer zu tun und bringt Vor- und Nachteile mit sich, auf die ich in diesem Rahmen nicht ausführlich eingehen kann – auf jeden Fall lohnt es sich, sich vorher kundig zu machen und abzuwägen.

Thema 2: Hygiene und Räumlichkeiten

Nicht alle Tätigkeiten im Tortenbusiness fallen unter die Hygienevorschriften. Wenn Du zum Beispiel „nur“ Kurse gibst (und dies nicht als Gewerbe, sondern als Freiberufler angemeldet hast), dann wird da zwar mit Lebensmitteln gearbeitet, aber sie werden nicht verkauft. Daher ist es hier keine zwingende Voraussetzung, den Raum nach den Hygienevorschriften einzurichten (wenn auch natürlich sinnvoll!).

Auch für den reinen Verkauf von Toppern und Auflegern, die nicht essbar sind (oder als nicht zum Verzehr geeignet ausgewiesen werden), spielen Hygienevorschriften keine Rolle. Für alle anderen Motivtorten-Geschäfte ist die Einhaltung der Standards und Vorschriften aber unabdingbar!

Wenn Du selber backst, etwa im eigenen Café, muss die Backstube die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen. Was das genau heißt, hängt davon ab, was Du genau machst – ob Du z.B. mit Sahne arbeitest oder ohne und ähnliches. Es gibt dafür EU-Richtlinien, aber auch einen Ermessensspielraum der zuständigen Lebensmittelbehörde. Setz Dich am Besten mit der für Dich zuständigen Lebensmittelbehörde in Verbindung und kläre alles individuell für Deine Belange ab.

Die Erfüllung der Richtlinien kann durchaus auch in der heimischen Küche gewährleistet sein, wenn zum Beispiel ein Extra-Kühlschrank vorhanden ist und die Küche auch sonst den Vorschriften entspricht. Du kannst Dich direkt bei Deiner Lebensmittelaufsicht hierzu beraten lassen und diese überprüft dann auch die Einhaltung.

Thema 3: Handwerkskammer

Hier in Deutschland fällt das Backen, Verzieren und Verkaufen von Torten unter die Meisterpflicht. Das heißt, offiziell darf nur derjenige Torten verkaufen, der einen Meisterbrief als Konditor hat. Wer ohne Meistertitel Torten verkauft, gilt laut Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz als Schwarzarbeiter – unabhängig davon, ob er beim Finanzamt gemeldet ist und seine Steuern zahlt oder nicht.

Hier tobt seit langem ein regelrechter Kampf zwischen der Tortendesign-Szene und der Handwerkskammer. Ich zum Beispiel dachte, ich trage dem Gesetz Genüge, indem ich meine Tortenrohlinge nicht selber backe, sondern das von einem Konditor machen lasse und dann nur selber verziere. Ich sehe mich ganz klar als Künstlerin und nicht als Handwerkerin und habe meine Tätigkeit dementsprechend auch als freiberuflich angemeldet. Trotzdem sah ich mich kürzlich vor Gericht mit einer Klage der Handwerkskammer konfrontiert (die übrigens abgewiesen wurde, aber es bleibt ein umkämpftes Thema).

Schon wenn man „nur“ essbare Topper oder Aufleger verkauft, kann es passieren, dass man mit dem Meisterzwang bzw. der Handwerkskammer in Konflikt gerät. Daher sollte man sich hier genau überlegen, wie man sein Gewerbe benennt (wenn man das Ganze nicht gleich als freiberufliche künstlerische Tätigkeit anmeldet – was unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist und diverse Vorteile mit sich bringt).

Folgende Geschäfte fallen von vornherein NICHT unter die Meisterpflicht: das Verkaufen von Motivtorten-Zubehör per Shop oder Ladengeschäft, Kurse geben (dies gilt als „unterrichtende/ lehrende Tätigkeit“ und nicht als Handwerk) und das Verkaufen von Torten im eigenen Café für den reinen Verzehr im Hause (dies fällt unter „Gastronomie“ und die zuständige Kammer ist hier die IHK, nicht die HWK – somit ist auch kein Eintrag in die Handwerksrolle nötig).

Wenn Du im eigenen Café auch Torten für den Außerhaus-Verkauf anbietest, gilt dann schon wieder die Meisterpflicht. Ebenso wenn Du ansonsten von Dir dekorierte Torten verkaufst, die Du auch selber gebacken hast.

Keine Angst: Auch wenn Du kein Konditor bist, musst Du Deinen Traum vom Motivtortenbusiness trotzdem nicht aufgeben. Wie schon angedeutet, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen nämlich auch Mittel und Wege, die Meisterpflicht zu umgehen.

Torten verkaufen - Sylvie

 

Noch mehr zum Thema „Mit Motivtorten selbständig machen“:

Das ist alles natürlich ein zu umfangreiches Thema für einen Blogartikel, aber in meinem geplanten ausführlichen E-Book zum Thema „Selbständig machen im Tortenbusiness“ werde ich auf die „Umgehung“, wie auch auf all die anderen relevanten Fragen, ganz detailliert eingehen. Ich bin inzwischen ja wirklich ein Insider, was das ganze Rechtliche angeht, und habe jede Menge Tipps und Tricks weiterzugeben, die Dir so einiges Generve ersparen werden!

Wenn Du am E-Book interessiert bist, dann trag Dich einfach hier mit Deiner Email in die Interessentenliste ein und Du bekommst sofort Bescheid, wenn es rauskommt:

Du kannst ausserdem mir (und Dir ;) ) noch sehr weiterhelfen, wenn Du mir Deine konkreten Fragen zum Thema in den Kommentaren postest – je mehr ich weiß, was Dir unter den Nägeln brennt, umso besser kann ich in meinem E-Book darauf eingehen!

Mein Angebot für Dich – Persönliches Coaching:

Wenn Du nicht auf das E-Book warten willst (und da das Thema so umfangreich ist, wird es noch ein Weilchen dauern…) oder Dich einfach nicht allein durch den Gesetzesdschungel kämpfen willst, dann stehe ich Dir auch gerne per persönlichem Coaching zur Verfügung.

Wir schauen uns zusammen Deine ganz spezielle Situation an und ich berate Dich effektiv und auf den Punkt, was Du rechtlich zu beachten hast und wie Du es Dir so leicht wie möglich machst. So kannst Du schnell und mit einem sicheren Gefühl direkt mit Deinem Business loslegen und sparst Dir eine Menge Zeit und Nerven! Bei Interesse und für Details melde Dich einfach unter sylvie@motivtorten-schule.de mit dem Betreff „Business Coaching“.

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Comments

  • Angie
    16. November 2017

    Das ist mal eine tolle Geschäftsidee – Motivtorten-Coaching! Genial! Ich bin aus Österreich, ich denke aber es verhält sich hier ganz ähnlich wie in Deutschland. Danke für den interessanten Bericht :-)

  • Nicole
    8. September 2017

    Hallo ich bin gelernte konditorin und backe und dekoriere für mein Leben gern und würde gerne ein nebengewerbe anmelden. Was muss ich alles beachten? Muss ich die meisterpflicht erfüllen? LG Nicole

    • Sylvie
      11. September 2017

      Hallo Nicole, das ist pauschal schwer zu sagen – bei mir hat sich ja sogar das Gericht damit beschäftigt, was in meinem Fall nu gilt… – ich kann Dir da aber per Coaching weiterhelfen, wenn das interessant für Dich ist, dann schreib mir einfach an sylvie@motivtorten-schule.de!

      Zuckersüße Grüße
      von
      Sylvie

  • Pinar Koc
    3. September 2017

    Ist Cupcake, Macorons oder dekorierte Kekse selber backen und verkaufen auch Meisterzwang.

    • Sylvie
      6. September 2017

      Hallo Pinar, das ist pauschal schwer zu sagen – bei mir hat sich ja sogar das Gericht damit beschäftigt, was in meinem Fall nu gilt… – ich kann Dir da aber per Coaching weiterhelfen, wenn das interessant für Dich ist, dann schreib mir einfach an sylvie@motivtorten-schule.de !

      Zuckersüße Grüße
      von
      Sylvie

  • Silvia Pantera
    31. August 2017

    Hallo Sylvia, ich finde auch dein Artikel toll.
    Ich habe auch ein paar fragen und suche nach eine möglichkeit ein kleingewerbe. Ich Liebe es torten zu machen und cup cake. Wie würde das funktiunieren wenn ich fragen habe?? . Grüsse Silvi

    • Sylvie
      6. September 2017

      Hallo Silvia, das ist pauschal schwer zu sagen – bei mir hat sich ja sogar das Gericht damit beschäftigt, was in meinem Fall nu gilt… – ich kann Dir da aber per Coaching weiterhelfen, wenn das interessant für Dich ist, dann schreib mir einfach an sylvie@motivtorten-schule.de !

      Zuckersüße Grüße
      von
      Sylvie

  • Manos
    5. Mai 2017

    Hallo Sylvia, vielen Dank für deinen ausführlichen Bericht. Auch ich backe Leidenschaftlich Vegane Kuchen und würde mich gerne damit selbständig machen. Bei der Handwerkskammer wurde mir gesagt das sie dort keinen Unterschied machen würden. Weist du da mehr?
    Vielen Dank und liebe Grüße aus Hamburg
    Manos

    • Sylvie
      2. August 2017

      Hallo Manos,
      das ist pauschal schwer zu sagen – bei mir hat sich ja sogar das Gericht damit beschäftigt, was in meinem Fall nu gilt… – ich kann Dir da aber per Coaching weiterhelfen, wenn das interessant für Dich ist, dann schreib mir einfach an sylvie@motivtorten-schule.de!

      Zuckersüße Grüße
      von
      Sylvie

  • Steffi
    11. Februar 2017

    Erstmal toller Bericht!

    Kennst du auch die Richtlinien für Cupcakes ?
    Ich habe es so rausgelesen: selbstgemachte Torten zum mitnehmen, funktioniert nur mit einem Meistertitel. Das verzieren der Torte fällt nicht unter den Meistertitel somit auch der Cupcakes?
    Dazu müsste ich aber den Teig extra Kaufen.

    • Sylvie
      2. August 2017

      Hallo Steffi, das ist pauschal schwer zu sagen – bei mir hat sich ja sogar das Gericht damit beschäftigt, was in meinem Fall nu gilt… – ich kann Dir da aber per Coaching weiterhelfen, wenn das interessant für Dich ist, dann schreib mir einfach an sylvie@motivtorten-schule.de!

      Zuckersüße Grüße
      von
      Sylvie

  • Kolstan Sattar
    22. Januar 2017

    Hallo Sylvie, auch ich habe deinen Fall neugierig verfolgt und dich für deinen Mut sehr bewundert. Es werden einen leider doch viele Hürden in den Weg gestellt und so schnell kann man sich einen Meistertitel auch nicht holen. Ich habe einen Kurs zur Selbstständigkeit besucht und die Leiterin des Kurses hat uns zum Verkauf von Torten und Kuchen einen wichtigen Tipp gegeben: Es gibt scheinbar ausnahmen für den Verkauf auf Rädern sog. „Food truck“! Kennst du dich da auch aus :) Vielen Dank

    • Sylvie
      2. August 2017

      Hallo Kolstan,

      das ist pauschal schwer zu sagen – bei mir hat sich ja sogar das Gericht damit beschäftigt, was in meinem Fall nu gilt… – ich kann Dir da aber per Coaching weiterhelfen, wenn das interessant für Dich ist, dann schreib mir einfach an sylvie@motivtorten-schule.de !

      Zuckersüße Grüße
      von
      Sylvie

  • Elena
    16. Januar 2017

    Das ist ein sehr gut geschriebener Artikel und hat mir halbwegs weiter geholfen. Ich hätte aber noch eine Frage zum Thema Kurse geben. Dürfte ich dir eine E-Mail schreiben?

    • Sylvie
      2. August 2017

      Hallo Elena,

      schön, wenn dir meine Artikel weitergeholgen haben:) Ja schreib mir gerne an: sylvie@motivtorten-schule.de. Ich freue mich!

      Zuckersüße Grüße
      von
      Sylvie

  • Janine
    14. Januar 2017

    Hallo. Ich hab ein kleinGewerbe für Tortenaufleger und zuckerfigurenherstellung . Brauche ich da eine Hygieneschulung oder gibt es sonst etwas zu beachten? Mir wurde nie etwas dazu gesagt und bin jetzt verunsichert. Viele Grüße Janine .

    • Sylvie
      2. August 2017

      Hallo Janine, das ist pauschal schwer zu sagen – bei mir hat sich ja sogar das Gericht damit beschäftigt, was in meinem Fall nu gilt… – ich kann Dir da aber per Coaching weiterhelfen, wenn das interessant für Dich ist, dann schreib mir einfach an sylvie@motivtorten-schule.de !

      Zuckersüße Grüße
      von
      Sylvie

  • Heidi
    14. Januar 2017

    Hallo Sylvie,
    ich bin Restaurantmeisterin, reicht mir der Meister um selbstgebackene Torten zu verkaufen oder muss es der Konditormeister sein?
    Kann ich auch meine private Küche vom WKD abnehmen lassen?

    LG Heidi

    • Sylvie
      2. August 2017

      Hallo Heidi,
      danke für deine Nachricht. Das ist pauschal schwer zu sagen – bei mir hat sich ja sogar das Gericht damit beschäftigt, was in meinem Fall nu gilt… – ich kann Dir da aber per Coaching weiterhelfen, wenn das interessant für Dich ist, dann schreib mir einfach an sylvie@motivtorten-schule.de !

      Zuckersüße Grüße
      von
      Sylvie

  • Skia
    23. November 2016

    Hallo Sylvie,

    ersteinmal ein großes Kompliment für Deine Seite,sie ist echt super!!!

    Trotz allem hätte ich nicht gedacht,dass es einem so schwer gemacht wird tolle und leckere Torten anzubieten bzw. zu verkaufen!!!:-(

    Benötige ich auch einen Meistertitel,wenn ich Kuchen und Torten in einem SB-Automaten anbieten möchte??

    LG Skia

    • Sylvie
      2. August 2017

      Hey Skia,

      freut mich wenn dir meine Seite gefällt:)

      Das ist pauschal schwer zu sagen – bei mir hat sich ja sogar das Gericht damit beschäftigt, was in meinem Fall nu gilt… – ich kann Dir da aber per Coaching weiterhelfen, wenn das interessant für Dich ist, dann schreib mir einfach an sylvie@motivtorten-schule.de !

      Zuckersüße Grüße
      von
      Sylvie

  • Nadine Hagemeister
    25. Oktober 2016

    Ich habe mal ein paar Fragen zum Thema Deko verkaufen. Kann ich dir so eine Mail schreiben? Liebe Grüße Nadine

  • Jennifer B.
    15. Oktober 2016

    Wow, ein toller Bericht. Deine torten sind der Hammer
    Wie ist das mit Köchen? Dürfen die torten ausser Haus verkaufen? Gibt es einen genauen Paragraphen für das ganze? Also, torten und Kuchen im Café, aber nicht ausser Haus? Ich habe schon versucht danach zu suchen, finde aber nichts. Ganz liebe Grüße Jennifer

    • Sylvie
      18. Oktober 2016

      Hey Jennifer, es geht hier nicht um den Beruf, den jemand hat, sondern um das, was in dem Betrieb gemacht wird. Ein Restaurant oder ein Café ist ein Gastronomiebetrieb. Da gibt es keine Meisterpflicht. Aber sobald Kuchen oder Torten außerhaus verkauft werden, ist es eben kein Café oder Restaurant mehr, sondern eine Konditorei. Diese ist ein Handwerksbetrieb und Konditoreien fallen unter die Meisterpflicht. LG, Sylvie

  • Marija
    11. Oktober 2016

    Hallo Sylvia,
    das macht einem als nicht Konditormeister doch ein wenig mehr Hoffnung :) kannst Du im E-Book auch darauf eingehen oder gleich beantworten: 1) Ist es egal ob die Torte bspw. nach Mamas Hausrezept ist, was nichts mit den Torten der Konditoren zu tun hat – kann die HWK das trotzdem ablehnen? 2) Wäre es eine Lösung sich mit einem Konditormeister zusammenzuschließen und ein gemeinsames Business zu führen? Darf ich als nicht Konditorin dann die Verzierungen anfertigen? LG Marija

    • Sylvie
      18. Oktober 2016

      Hi Marija, zu Frage 1): Ja, das ist egal. Wenn man Torten verkaufen will, egal welcher Art, wird die HWK einschreiten…..ohne Genehmigung läuft da nix. zu 2) Ja, wenn ein Meister dabei ist, trägt er quasi die Verantwortung und du dürftest dann auch als Ungelernte verzieren. Allerdings stellt sich die Frage , ob das sinnvoll ist – zumal man erst mal soviel Umsatz machen muss, dass die Arbeit von 2 Leuten bezahlt ist. Halt mich gern auf dem Laufenden, wie sich Deine Pläne entwickeln!

  • Beate
    26. April 2016

    Hallo Sylvia,
    Deine Beiträge finde ich ganz toll. Beschäftige mich seid kurzer Zeit mit Motivtorten. Werde immer besser und habe zunehmend mehr Spaß daran.Zu Familienfesten habe ich schon einige gemacht.
    Meine Frage :würde es für mich ,als „normalo“ Probleme geben Sie für andere Feste,Gelenheiten zu machen,unentgeltlich ??
    LG Beate

    • Sylvie
      2. Juni 2016

      Liebe Beate, so lange keinerlei Geld fließt, ist es ein Geschenk und das kann einem (zum Glück) noch niemand verbieten. Ich wünsche Dir viele tolle Komplimente für Deine Torten!

  • Laura
    23. April 2016

    Hallo Sylvia als erstes ganz großen Lob für dein Talent und auch dein Beitrag finde ich super. Habe mit dir gefiebert als du vor Gericht warst. Ich würde mich auch gerne selbstständig machen weiß aber nicht wie ich das Ganze angehen soll ohne naher Probleme zu haben .Ich würde mich eher als Freiberufler anmelden ob ich aber damit auch Torten verkaufen darf? Wie geht das mit dem coaching und was kostet es? Lg Laura

    • Sylvie
      25. April 2016

      Hallo Laura,

      ganz lieben Dank für das Kompliment! :-) Ja, das war schon was mit der Verhandlung…

      Was mein Coaching angeht, kontaktier mich doch bitte unter sylvie@motivtorten-schule.de – wenn ich hier dieDetails schreibe und sich am Angebot mal was ändert, dann steht es hier für ewig…

      Zuckersüße Grüße
      von
      Sylvie

  • Sabine
    1. März 2016

    Hallo Sylvie,
    vielen Dank für diese Seite. Trotzdem ich deinen Kampf letztes Jahr verfolgt und mich mit dir gefreut habe, ist mir dieser Beitrag erst jetzt in die Augen gesprungen. Ich melde mich per Mail.

  • Susann
    10. Februar 2016

    Ich freue mich schon auf das Buch, da ich noch überlege mich selbständig zu machen.

  • Maria
    4. Februar 2016

    Hallo Silvie,

    eine Frage habe ich vorab.
    Beispiel ich biete meine Tortenkunst auf eine „Chatseite“ an und habe eine eigene Seite auf der ich schreibe,dass ich gerne Backe und dieses auch für Leute übernehmen die keine Zeit haben oder es nicht können.
    Ich stelle den Leuten die Materialien in Rechnung,die mich die Motivtorte kam. Vielleicht rechne ich noch den Strom anteilig mit rauf. Darf ich das so machen oder ist er dann schon ein Gewerbe? Ich backe privat in meiner Küche zu hause. Danke

    • Sylvie
      2. August 2017

      Hallo Maria, das ist pauschal schwer zu sagen – bei mir hat sich ja sogar das Gericht damit beschäftigt, was in meinem Fall nu gilt… – ich kann Dir da aber per Coaching weiterhelfen, wenn das interessant für Dich ist, dann schreib mir einfach an sylvie@motivtorten-schule.de !

      Zuckersüße Grüße
      von
      Sylvie

  • melina
    26. Januar 2016

    Ich hätte auch Interesse an dem ebook
    Ich bin zwar Konditor Meisterin aber dursch den Behörden dsungel sich zu schlagen ist etwas aufwändig

  • Natalia
    29. November 2015

    Schöner Artikel! Bin gespannt auf dein E-Buch. Eine Frage hätte ich noch und zwar darf man die selbstgemachten Torten als Werbegeschenk zur Tortendekoration anbieten und das evtl. mit einem Vertrag und einer Rechnung absichern?

  • Merve
    21. November 2015

    Hallo Sylvia,

    ich möchte so gerne Fondant Torten zu Hause selber backen, verziehren und verkaufen. Was muss ich alles dabei beachten? Bzw an wen kann ich mich wenden? Bin total durcheinander ob zum Gesundheitsamt, Finanzamt, Handwerkskammer etc?

    Vielen vielen Dank

  • Svenja
    15. November 2015

    Sylvie, ganz lieben dank für diesen Artikel.
    Schon soooo lange überlege ich den Schritt in die Selbständigkeit, bzw. einen kleinen Nebenerwerb zu gründen, eben mit etwas, was mir freude macht.
    Dein Artikel hilft mir dabei sehr und ich werde Sehnsüchtig auf das Ebook warten.
    Da ich selbst vegan backe, würde mich interessieren, wie dies dann gegenüber der Handwerkskammer und der Meisterpflicht ausschaut.
    Vielleicht kannst du das ja in deinem Ebook berücksichtigen. :)
    LG Svenja

    • 30. November 2015

      Liebe Svenja,

      freut mich sehr, das der Artikel dir schon mal weiterhilft.

      Und danke für den Hinweis, mit vegan und so- werde das mit einbauen. :-)

  • Angelika Gabor
    21. Oktober 2015

    Hallo!
    Kannst du auch was über Österreich sagen, oder bezieht sich dein Wissen „nur“ auf Deutschland?
    LG

    • 22. Oktober 2015

      Hallo Angelika, leider kann ich zu Österreich nichts sagen – ich habe dieses Formalien-Thema „leider“ nur in Deutschland durch gemacht. Sorry!

      Viele liebe Grüße
      Sylvie

  • Sandra
    15. September 2015

    Hallo Sylvie,
    das war ein wirklich sehr interessanter Artikel,
    Viel Dank man muss jede Menge beachten
    wenn man sich in Deutschland selbstständig machen will

  • Conny
    6. September 2015

    Hi Sylvia,
    dein Bericht ist wirklich total klasse geschrieben und sehr aufschlussreich.

    Gruß Conny

  • Bianca
    2. September 2015

    Hallo Sylvia,
    du hast geschrieben wenn man bzw. Frau sich selbstständig macht und Torten für Außerhausverkauf herstellt müsste man einen Konditormeisterbrief haben. Könnte es auch ein Bäckermeisterbrief sein?

    • 3. September 2015

      Puh, da fragste was……mit der Fragestellung hab ich mich ehrlich gesagt noch nicht beschäftigt und möchte auch nix falsches sagen. Da es aber in vielen Bäckerein ja auch Torten gibt und in der Bäckerausbildung ja auch das Tortne machen vorkommt, soweit ich weiß, denke ich mal, das das möglich ist- aber 100%ig kann ich dir das leider nicht beantworten. Aber der betreffende Bäckermeister müßte ja wissen, was er darf und was nicht………

  • Tanja emler
    2. September 2015

    Hallo Sylvie ,ich hab jetzt hin und wieder torten für Freunde und Kollegen gemacht .weil sie motiv torten nicht selbstherstellen können,haben sie mir die Zutaten gekauft.und ich hab ihnen die torten gebacken und dekoriert.ich hab kein Bargeld bekommen.ist das erlaubt?ich war der Meinung mal gelesen zu haben,das man das auch nicht dürfe.

    Liebe Grüße
    Tanja

    • 3. September 2015

      Liebe Tanja, wenn Du die Zutaten, die die Freunde gekauft haben alle verwendest bzw. die Überbleibsel alle zurück gibst, müsste es ja eigentlich kein Problem sein solange Du auch ansonsten nichts bekommst. Allerdings sicher bin ich da auch nicht und sobald Du irgendeine Gegenleistung bekommst, auch in Naturalien wäre ich auf alle Fälle vorsichtig. Ich kann Dir leider keine verbindliche Steuerrechtsberatung geben. Frag am besten (D)einen Steuerberater oder den für Dich zuständigen Sachbearbeiter Deines Finanzamts. Der ist sogar verpflichtet Dich zu beraten. Dort bekommst du verlässliche Auskunft! Und verlass dich nicht darauf, was du irgendwo im www hörst oder liest…….. :-)

  • RAMONA
    2. September 2015

    Hallo Sylvie , was hat man alles für Vorteile wenn man sich als Freiberuflich anmeldet gegenüber Gewerblich ?LG

    • 3. September 2015

      Liebe Ramona,

      es hat z.b. Einfluß auf die Steuer, ggf die Buchhaltung und noch so einiges mehr. Ich werde in dem E-book ausführlich darauf eingehen…… wie schon geschrieben, das ganze Thema ist ziemlich komplex und sprengt einfach den Rahmen eines Blogartikels.

  • Sandra
    1. September 2015

    Huhuuuu Sylvie! Großes Kompliment, was Du Dir hier für eine Mühe gibst!! Einfach so selbstlos uns einfach so das alles zu erklären! Total toll! Liebe Grüße, Sandra

  • Kathi
    31. August 2015

    Herzlichen Dank für den tollen Artikel :)
    Ich eröffne demnächst ein Backshop, muss ich da was beachten beim Verkauf von Torten?
    Liebe Grüße Kathi

    • 1. September 2015

      Liebe Kathi,
      wie ich in dem Artikel schon schrieb, läßt sich das so pauschal nicht beantworten. Grundsätzlich unterliegt der Verkauf von Torten der Meisterpflicht.
      Man müßte sich genau angucken, was du wie und unterwelchen Umständen machen möchtest, um eine verläßliche Auskunft geben zu können. Für solch detaillierte und persönliche Beratung kannst du dich gerne zum one-to-one coaching anmelden. Dann gucken wir uns alles genau an und überprüfen, welche Wege für dein Vorhaben in Frage kommen.

  • Nadine
    31. August 2015

    Ich würde gerne wissen ob man die Torten die im Cafe verkauft werden nur vom Konditor stammen dürfen oder ob man diese ohne Meistertitel selber herstellen darf?

    • 1. September 2015

      Liebe Nadine, wie ich in dem Artikel schon schrieb: im Rahmen des Cafebetriebs ist kein Meister nötig, noch nicht einmal eine Ausbildung. Allerdings gilt das nur, solange nichts außer Haus verkauft wird.

      Sobald außerhaus Verkauf dazu kommt, fällt das unter Konditorei und unterliegt dann der Meisterpflicht.

      Das verstehe wer will- aber so ist es.

  • Sabrina
    31. August 2015

    Hey,

    mich würde interessieren, ob ich Torten backen und verzieren darf, wenn ich auf 450€ Basis bei einem Partyservice (Caterer) angestellt bin, der damit einfach nur sein Angebot erweitern möchte.

    Ich habe keine Ausbildung in dem Bereich und der Caterer ist gelernter Koch und kein Konditor^^

    Liebe Grüße
    Sabrina

    • 1. September 2015

      Hey Sabrina, wenn du angestellt bist liegt das in der Verantwortung von deinem Chef und nicht in deiner. Von daher hast du nichts zu befürchten, wenn du für den Cateringservice Torten machst.

  • Stephanie
    31. August 2015

    Echt toller Artikel! Werde mit das Ebook auf jedenfall zulegen! Spiele nämlich mit dem Gedanken mein Hobby zum Beruf zu machen. Ich stehe zwar noch gaaanz am Anfang aber ein Leitfaden ist nie verkehrt!

  • Diana
    30. August 2015

    Super beschrieben, freue mich jetzt schon auf das eBook

  • Ramona
    30. August 2015

    Hallo, sehr gut geschrieben, aber eine Frage habe ich noch zum Thema Topper was ist der Unterschied zwischen essbaren und nicht zum Verzehr geeignet ,wenn doch aber beide aus Fondant oder Blütenpaste gemacht sind ! Was muss man dabei beachten

    • 1. September 2015

      Hey Sabrina, solange du deine Topper klar und deutlich als nicht für den Verzehr geeignet kennzeichnest und auch entsprechend bewirbst, ist es im Grunde egal, ob die theoretisch eßbar wären.

  • Alexandra
    27. August 2015

    Liebe Sylvia
    Vielen lieben dank für deinen tollen Bericht. Mich würde es interessieren, selbstständig machen ohne konditorausbildung. Gibt es da kleine Hilfen? Was muss beachtet werden? Würde nämlich gerne meine motivtorten und topper anbieten.
    Vielen lieben dank und liebe Grüße von
    Alex

    • 27. August 2015

      Hey Alex,

      wie ich in dem Artikel schon schrieb, ist das Thema sehr umfangreich und lässt sich so pauschal nicht auf die schnelle beantworten- deshalb bin ich ja dabei das E-Book zu schreiben, um dort alles ausführlich darzustellen.

      Für Topper, die nicht essbar sind, bzw. nicht zum Verzehr angeboten werden, kannst du ohne Eintrag in die Handwerksrolle loslegen – Anmeldung beim Finanzamt und ggf. Gewerbeamt reicht und los geht´s.

      Bei Motivtorten und/oder Toppern zum Verzehr wird es, wie gesagt, komplizierter- und da muss man eben auch individuell genau gucken, was geht. Es gibt da verschiedene Wege und Möglichkeiten.

      Wenn du nicht auf das E-Book warten möchtest, kann ich dir eben auch das one-to-one-coaching anbieten…

      Zuckersüße Grüße
      von
      Sylvie

  • 23. August 2015

    Das ist schon so eine große Hilfe für Leute die dran denken sich Selbständig zu machen.Ich bin schon gespannt auf das EBook. Tolle Idee

  • Manuela Seedorff-Seidel
    23. August 2015

    Wahnsinn…toll beschrieben…dafür ein ganz großes Danke…weiterhin alles Gute für dich !!! Deine Stärke motiviert nie auf zu geben :-)

  • Sylvia Winkler
    23. August 2015

    Du hast alles sehr gut erklärt Sylvia
    wie ist es wenn ich den Beruf gelernt habe und dann dieTorten verschönern möchte und wie du schon geschrieben hast auch Geld dafür verlange wie sieht es da aus
    danke im vorraus für deine Antwort
    Sylvia

    • 27. August 2015

      Heyho,

      als gelernte Konditorin gilt für dich das gleiche, wie für Nicht-Konditoren.

      Einziger Unterschied: du hast es evtl leichter die Ausnahmegenehmigung der HWK zu bekommen, um ohne Meister tätig sein zu dürfen, denn da gibt es noch ein paar Sonderregelungen, wie z. B die Altgesellenregelung.

      Genaueres dazu findest du in der Handwerksordnung §7 b.

      zuckersüße Grüße von Sylvie :-)

  • 22. August 2015

    Wunderbarer Bericht! Vielen Dank! Habe den Newsletter angefordert.

  • Marion
    22. August 2015

    Wow ein sehr interessanter Artikel und so ausführlich und verständlich, danke

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